Kurantrag für die Reha im Ausland richtig stellen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu einem festgelegten Tagessatz einen Teil der Kosten für die Unterkunft und Anwendungen in einer Kurklinik. Um sich den Zuschuss zur Kur zu sichern, muss der Patient einen Antrag bei der eigenen Krankenkasse stellen. Der Antrag wird zuerst daraufhin überprüft, ob eine stationäre Kur medizinisch notwendig ist. Eine Voraussetzung für den Zuschuss ist auch die Tatsache, dass es keine stationäre Therapie oder Rehamöglichkeiten am wohnort des Patienten gibt, die für die Behandlung
bzw. die Heilung des Patienten ausreichend wären.
Falls der Kurantrag von der Krankenkasse genehmigt wird, kann der Patient eine Kur in einem der anerkannten Kurorte und die dort vorgeschriebene Therapie in Anspruch nehmen. Oft wird von der Krankenkasse ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxen in Form einer Pauschale gezahlt.
Einige gesetzliche Krankenkassen werden auch ihren Mitgliedern ausgewählte vorbeugende Anwendungen - wie Wellness Programme, Aqua-Gymnastik, Nord Walking oder Qigong - auch im Ausland bezuschussen. Um genaue Informationen zu erhalten, muss man sich bei der eigenen Krankenkasse erkundigen.
Viele Krankenkassen, besonders die Betriebskrankenkassen, haben Verträge mit Kurhäusern und Kurhotels im Ausland - z.B. in Polen, Tschechien oder in Ungarn unterschrieben. Ein solcher Kooperationsvertrag ist die Voraussetzung dafür dass, die Krankenkasse den Patienten Zuschüsse gewährleistet.
Um den Kurantrag zu stellen, sollte man zuerst seinen Hausarzt oder den behandelnden Facharzt ansprechen und fragen, ob die Kur-Reha dringlich und notwendig ist. Die stationäre Reha-Maßnahme sollte ca. 3 Wochen dauern, um positiv auf die Gesundheit des Patienten auszuwirken.
Der Patient sollte sich bei seiner Krankenkasse ein Antragsformular holen und es sorgfältig ausfüllen. Der ausgefüllte Antrag wird von der Krankenkasse geprüft und genehmigt. Die Krankenkasse lässt den Kurantrag durch einem, neutralen medizinischen Dienst überprüfen. Bei der Ablehnung eines Antrags kann der Patient Widerspruch einlegen.
Den Patienten stehen jetzt Kooperationspartner der BKK d.h. Kur-Häuser und -hotels in Deutschland oder im Ausland zur Verfügung. Sehr oft liegen die Kur- und Rehakosten bei den osteuropäischen Kurhotels wie in der Tschechei oder in Polen deutlich billiger als in Deutschland, und deswegen fällt der Eigenanteil an den Rehakosten günstiger aus - oft bei gleicher Qualität der Behandlung. Außer medizinischen Bereichs sind im Kurort natürlich auch der Service und das kulturelle und touristische Angebot vorort wichtig.
Kurantrag Beispiel BKK