Heil- und Kostenplan macht die Zahnbehandlung für den Patienten überschaubar...
Der Heil- und Kostenplan wird vom Zahnarzt für den Patienten erstellt. Damit werden einige wichtige Informationen wie u.a. der Befund, die Regelversorgung, der vorgeschlagene Zahnersatz sowie der Umfang der Zahnbehandlung und damit verbundene Kosten dem Patienten bekannt gegeben. Der Heil- und Kostenplan wird anschließend von der zuständigen Krankenkasse geprüft und genehmigt. Manchmal beauftragt die Krankenkasse den spezialisierten Gutachter im Bereich Zahnmedizin um
die Notwendigkeit der geplanten Zahnbehandlung prüfen zu
lassen. Nach der Zahnbehandlung bezahlt der Patient den Unterschied zwischen die gesamte Summe der Rechnung und den bewilligten Festzuschüssen. Der Zahnersatz soll den Anforderungen der EU-Richtlinien entsprechen. Die vollständige und aktuelle Informationen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen – (BEMA) findet man unter www.kzbv.de...
